Double Rundt 27.06.2020
Verfahren nach WR 69 gegen Schiffsführer von GER 6211 „Jynx“
Vorwurf:
Vorsätzliche Teilnahme an der Wettfahrt Double Rundt 2020 am 27.06.2020 ohne gültigen Messbrief (vom Messbrief stark abweichendes Crewgewicht, Mitführen eines flying headsail), Protestentscheidung der Jury vom 4.7.2020
Jury:
Entscheidung des Protestkomitees vom 12.07.2020:
GER 6211 Jynx wird in der Double Rundt 2020 am 27.06.2020 aufgrund des Verhaltens des Schiffsführers gem. WR 69.2 h (2) disqualifiziert und in der Wertung mit DSQ gewertet.
Entscheidung des Berufungsausschusses des Deutschen Segler Verbands hierzu vom 11.12.2020:
Der Berufung des Teilnehmers wird stattgegeben. Wesentliche Gründe: Aus Sicht des Berufungsausschusses nicht unverzüglich erfolgte Einladung zur Anhörung gem. WR 69.2(e)
Jochen-P. Kunze, Juryvorsitzender
Double Rundt 27.06.2020, ORC 2
Protest Nr. 1 Wettfahrtleitung gegen GER 6211 Jynx
Abschrift der Entscheidung der Jury vom 4.Juli 2020 – Protestentscheidung DR2020 Nr. 1 WL vs Jynx GER 6211
Entscheidung des Berufungsausschusses des Deutschen Segler Verbands hierzu vom 11.12.2020:
Der Berufung des Teilnehmers wird stattgegeben. Wesentliche Gründe: Die initial fehlende Information des Teilnehmers über die Protestabsicht durch die WL wurde auch nicht durch die Wiedereröffnung am 4.7.2020 geheilt
Antrag auf Wiedergutmachung durch SY Jynx, GER 6211 vom 2.07.2020 (2. Antrag in diesem Vorgang)
Langballigau, YCLL – Clubhaus, 4.07.2020, Uhrzeit : 12:00h
Jury:
Antragsteller („AS“): Patrik Heinrichs, Vertreter SY Jynx GER 6211
Antrag: Wiedergutmachung wegen Wertung als DSQ gem. WR 60.1.b wg.
dahingehend, die Entscheidung der Jury zu widerrufen, den DSQ zu streichen und Jynx GER 6211 mit einer gesegelten Zeit von 10h 49min und 1 sek zu werten.
Entscheidungsabschrift: Protokoll 2. Wiedergutmachungsantrag JYNX Double Rundt
Entscheidung des Berufungsausschusses des Deutschen Segler Verbands hierzu vom 11.12.2020:
Der Berufung des Teilnehmers wird stattgegeben. Wesentliche Gründe: Der Berufungsausschuss versteht die Angaben zur Verhandlung im Rahmen der per Fernkommunikation durchgeführten Anhörung als „ohne Anwesenheit des Antragstellers“ erfolgt und damit verfahrensfehlerhaft. Der Antrag ist zwischenzeitlich erledigt.
Antrag auf Wiedergutmachung durch SY Jynx, GER 6211
Langballigau, YCLL – Clubhaus, 1.07.2020, Uhrzeit : 16.00 – 17:48h
Jury:
Antragsteller („AS“): Patrik Heinrichs, Vertreter SY Jynx GER 6211 (am 29.06.2020 geladen, aber nicht persönlich anwesend)
Antrag: Wiedergutmachung wegen Wertung als DSQ gem. WR 60.1.b wg.
dahingehend, die Jynx GER 6211 mit einer gesegelten Zeit von 10h 49min und 1 sek auf der Basis eines ORC Double Hand Messbriefs Nr. 141196 vom 17.06.2020 zu werten.
Beschluss:
Der Antrag auf Wiedergutmachung wird zurückgewiesen.
Das Komitee spricht die Empfehlung aus, die über den Protest entscheidende Jury möge das Verfahren gem WR 66 wiederaufnehmen.
Jochen-P. Kunze, Vorsitzender Jury
Auszug aus der Entscheidung abschriftlich: Protokoll Wiedergutmachungsantrag JYNX Double Rundt-ö
Entscheidung des Berufungsausschusses des Deutschen Segler Verbands hierzu vom 11.12.2020:
Der Berufung des Teilnehmers wird zurückgewiesen. Wesentliche Gründe: Es lag zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits eine berufungsfähige Protestentscheidung vor.
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