Vorbereitungen für das Aufslippen am 22., 28. und 29.10.2022

Böckefahren und Aufslippen am 22./28./29. Oktober 2022

Das Saisonende steht bevor, Zeit, das Aufslippen und das Winterlager vorzubereiten. Dass das für euch und für alle Clubmitglieder reibungslos funktioniert hängt auch von dir ab:

Veränderungen bei Euch

Bitte gib uns schriftlich anstehende Veränderungen bekannt:

  • Ich habe ein anderes Winterlager
  • Ich melde mein Schiff zum Slippen ab, da es verkauft/bereits geslippt wurde.
  • Ich erscheine nicht selbst zum Arbeitsdienst, sondern stelle einen Ersatzmann
  • Ich habe keine Arbeitseinteilung oder finde mich nicht auf der Arbeitseinteilungsliste

Diese Mitteilungen müssen bis spätestens dem 09.10.2022 dokumentiert bei mir unter der folgenden Adresse eingehen:

E-Mail: joerg-inke@t-online.de  – Jörg Paulsen-Worm,  Meiereistr. 2, 24977 Westerholz

Vorbereitung Masten

  • Versehe deinen Mast vor der Einlagerung am besten dauerhaft mit dem Bootsnamen
  • Dein Boot wird nicht geslippt, wenn sich dein Mast während des Slippens an Deck befindet
  • Lager deinen Mast nur an dem zugewiesenen Platz im Mastenlager
  • Bring den Mastenwagen unverzüglich zurück zur Halle und melde jeden Schaden an den Takelmeister
  • Binde deine Mastmarke deutlich sichtbar am Ende des Mastes dran, damit wir deinen Mast zuordnen können.

Vorbereitung Böcke / Trailer

  • Bring einsatzbereite Verholleinen vorn und achtern an. Länge mind. 10 m
  • Stelle die Betriebssicherheit deines Bockes sicher und versehe ihn mit Schiffsnamen, sowie Bug und Heck Kennzeichnung
  • Verspanne die gegenüberliegenden Bockauflagen zur Sicherung der Auflageposition mit Gummistropps
  • Mängel an Böcken sind vom Eigner zu beseitigen
  • Ein Boot mit Bock, dessen Stützen nur mit Ketten gesichert ist, wird nicht geslippt (Unfallgefahr)
  • Prüfe deinen Trailer rechtzeitig auf Betriebssicherheit. (Luftdruck, Beleuchtung, Bremsen, HU usw.)
  • Denke an den Arbeitsdienst zum Böckefahren und weitere Tätigkeiten

Haftung und Versicherung; Ersatzmann

Der Vorstand weist darauf hin, dass jedes Boot haftpflichtversichert sein muss und auch für den Slippvorgang kaskoversichert sein sollte. Du erklärst dich damit einverstanden, dass der YCLL e.V. , dessen Vorstandsmitglieder und die an Gemeinschaftsarbeiten (z.B. Slippen, Verzurren, Transporte der Boote usw.) Beteiligten jeweils nicht für Fahrlässig verursachte Schäden haften. Solltest du einen Ersatzmann stellen, weil du verhindert bist, melde diesen vorher schriftlich unter Nennung von Namen und Wohnadresse bei mir an, weil er sonst möglicherweise nicht versichert ist.

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