Einschränkungen auf der Flensburger Förde

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Eine neue Sperrzone untersagt das Befahren von Bereichen westlich der Halbinsel Holnis und wird uns das Leben schwer machen.

Nach der Ostsee – Schleswig – Holstein – Naturschutzgebiets-befahrens-verordnung vom 27. September 2016 wurden unter anderem in der Flensburger Förde neue Sperrzonen eingerichtet. Geschütztes Liegen in der Innenförde vor der Steilküste von Holnis, der seit Jahrzehnten geübte und den Verkehr entzerrenden „Methmann-Schlag“ bei Regatten und auch die den Verkehr entzerrenden Steuerbord-Bug Schläge auf der Kreuz aus der Innenförde heraus bei Schausende in die Enge von Rinkenæs vor der Fahrwassertonne 12 sind damit Geschichte.

Die Verordnung als Volltext mit Übersichtzeichnungen in der Anlage

Auch an der Küstenlinie der Geltinger Birk, vor Wendtorf und bei Graswarder/ Heiligenhafen bestehen nun ebenfalls Befahrensverbote. Während die Befahrenseinschränkungen im für die Segler relevanten Bereich der Schleimündung nur für die Winterzeit ausserhalb der Segelsaison gelten, gelten die Einschränkungen auf der Flensburger Förde das ganze Jahr über. Ein massive Verkehrsverdichtung gerade in dem kritischen Bereich der Enge von Rinkenæs wird die Folge sein. Der offiziellen Stellungnahme des Deutschen Seglerverbands unmittelbar vor der Ausfertigung der neuen Verordnung bezieht sich inhaltlich alleine auf eine „freiwillige Vereinbarung“ hinsichtlich der hinnehmbaren Veränderungen an der Schleimündung, an der sich  der DSV und der SVSH beteiligten. Kern der Vereinbarung sei,

„dass Wassersportler in der Zeit vom 16. November bis 1. März bestimmte Gebiete meiden, wenn das Ostseeinformationszentrum Eckernförde (OIC) dort tagesaktuell große Vorkommen von Nahrung suchenden oder rastenden Meeresvögeln feststellt. In dieser Zeit benötigen die Wasservögel besondere Ruhe, um den Winter gut zu überstehen und im Frühjahr in gutem Ernährungszustand den Heimflug in ihre nordischen Brutgebiete antreten zu können“.

Das zeitlich beschränkt geltende Befahrensverbot an der Schleimündung ist die einzige ausserhalb der Segelsaison betroffene Verbotsregelung. Die übrigen 11 Gebiete weisen ganzjährige Befahrensverbote aus.

Inwieweit der DSV und die betroffenen Segler an der neuen Verordnung beteiligt wurden bzw. aktiv mitgewirkt haben ist jedenfalls auf der Webseite des DSV nicht ersichtlich.

 

One Comment on “Einschränkungen auf der Flensburger Förde

  1. Hallo Darf im Naturschutzgebiet um Holnæs noch nicht gesegelt werden oder ist jetzt nur noch das Ankern verboten?

    Wenn ja, wo findet man es im Internet?

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